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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER TEAM KARIN BURGER GMBH FÜR LEISTUNGEN IM AUFTRAG DES VERANSTALTERS

(STAND 04/2024)

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Geschäftspartner“ und/oder „Sie“, „Ihnen“). Ausgenommen hiervon sind Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Dienstleistern, deren Leistungen wir für unsere eigenen Zwecke oder zum Einsatz bei unseren Geschäftspartnern buchen oder die wir an unsere Geschäftspartner vermitteln, für diese gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beauftragung und Vermittlung von Dienstleistern“.

1.2. Wurden diese Geschäftsbedingungen wirksam in ein Vertragsverhältnis mit Ihnen eingebunden, gelten sie für Rechtsgeschäfte gleicher Art auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Ihnen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder sonstigen Bedingungen des Geschäftspartners wird widersprochen. Derartige Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet wird, erfolgt dies allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung, gemeint sind alle Geschlechter.

§ 2 LEISTUNGEN

2.1. team karin burger bietet insbesondere die Konzeption, Planung und Durchführung von on- und offline Veranstaltungen an und stellt hierfür auch Redner/Moderatoren/Künstler/Regisseure/Techniker zur Verfügung.

2.2. team karin burger wird im vereinbarten Umfang entweder selbstständig tätig oder vermittelt die Leistungen Dritter (Vermittlungstätigkeit), wobei team karin burger im Falle der Vermittlung in der Regel auch das Management der vermittelten Personen übernimmt und in diesem Zusammenhang die Konditionen zwischen Ihnen und der vermittelten Person aushandelt.

2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen sowie den individuellen Absprachen zwischen uns und dem Geschäftspartner. Im Übrigen steht uns in Bezug auf die Inhalte eines mit dem Geschäftspartner eingegangenen Dienstleistungsvertrages ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.4. team karin burger ist, soweit nicht ausdrücklich, schriftlich oder in Textform, anders vereinbart, berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch von ihr ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

2.5. Soweit nicht ausdrücklich, schriftlich oder in Textform, anders vereinbart, schuldet team karin burger nicht den Einsatz bestimmter Redner/Moderatoren/Künstler/Regisseure/Techniker, sondern nur den Einsatz entsprechend geeigneter Personen. Dies gilt auch, wenn der Einsatz einer bestimmten Person gegenüber dem Geschäftspartner bereits mitgeteilt wurde, solange nicht zugleich ausdrücklich, schriftlich oder in Textform, vereinbart wird, dass nur diese Person für die Tätigkeit eingesetzt werden darf.

2.6. Soweit nicht ausdrücklich, schriftlich oder in Textform, vereinbart, schulden wir keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg. Es handelt sich bei unseren Leistungen um eine Dienstleistung.

2.7. Die vertraglich zugesagten Leistungen werden grundsätzlich erst ab Abschluss des Vertrages bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit geschuldet.

§ 3 BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI DER VERMITTLUNG

3.1. Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt bei der Vermittlung von Personen an den Geschäftspartner folgendes:

3.2. Vermittelt team karin burger Leistungen Dritter (z.B. Redner/Moderator/Künstler; nachfolgend „vermittelte Person“) an den Geschäftspartner, werden diese selbstständig gegenüber dem Geschäftspartner tätig.

3.3. Der Auftrag über die für den Geschäftspartner zu erbringenden Leistungen der vermittelten Person kommt ausschließlich zwischen dem Geschäftspartner und der vermittelten Person selbst zustande und es gelten in diesem Verhältnis ausschließlich die zwischen dem Geschäftspartner und der vermittelten Person getroffenen Regelungen. Die vermittelte Person ist insbesondere kein Erfüllungsgehilfe von team karin burger.

3.4. Soweit team karin burger das Management der vermittelten Person übernimmt, teilen wir dies dem Geschäftspartner mit und verhandeln die Verträge zwischen Ihnen und der vermittelten Person in Vollmacht und im Namen der vermittelten Person.

3.5. In Fällen, in denen wir über eine Inkassovollmacht für vermittelte Personen verfügen, teilen wir Ihnen auch dieses mit und die Abwicklung Ihrer Zahlung für die vermittelte Person erfolgt dann über uns.

3.6. Wir schulden gegenüber dem Geschäftspartner keinen Vermittlungserfolg. Der Geschäftspartner entscheidet frei, ob er eine vermittelte Person beauftragt.

3.7. Es obliegt dem Geschäftspartner, die tatsächliche Eignung der vermittelten Person zu prüfen.

§ 4 PFLICHTEN DES GESCHÄFTSPARTNERS

4.1. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, uns bei der Erfüllung unserer Leistungspflichten in angemessener Weise sowie unter Einhaltung aller relevanter Rechtsvorschriften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, das rechtzeitige Zurverfügungstellen von sämtlichen gemäß Vereinbarung oder aus der Natur der Sache heraus von dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stellenden Informationen, Datenmaterial, Werbemitteln, technischen Hilfsmitteln etc. (i.F. „Beistellungen“), welche für die Leistungserbringung erforderlich und/oder notwendiger Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind. Der Pflicht zur Erbringung der Mitwirkungshandlungen kommt der Geschäftspartner rechtzeitig und unaufgefordert nach. Etwaige Kosten für die Mitwirkungshandlungen trägt der Geschäftspartner.

4.2. Im Falle einer online-Veranstaltung stellt der Geschäftspartner der team karin burger alle Unterlagen, Dokumente und Einspieler (Fotos, Filme, Clips, etc.) sowie alle Daten, die von Seiten des Geschäftspartners im Zusammenhang mit dem Live-Stream in die Produktion einfließen sollen, zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zwei Arbeitstage vor der Generalprobe zur Verfügung.

4.3. Der Geschäftspartner versichert und stellt sicher, dass er Inhaber der notwendigen Nutzungs-, Eigentums- und Besitzrechte an allen Beistellungen ist und ggf. erforderliche Nutzungsrechte für die Durchführung des Auftrags an uns, ohne Verletzung von Rechten Dritter, eingeräumt werden können. Der Geschäftspartner stellt team karin burger bei behaupteten oder nachgewiesenen Verletzungen von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen frei. Hiervon umfasst sind auch die Rechtsverfolgungskosten.

4.4 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Anforderungen (insbesondere, aber nicht abschließend: Versammlungs-, Lärm-, feuerpolizeiliche und datenschutzrechtliche Vorschriften) für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung einzuhalten sowie sämtliche ggf. erforderliche Genehmigungen einzuholen und uns die Genehmigungsbedingungen rechtzeitig mitzuteilen.

4.5. Der Geschäftspartner hat uns einen oder mehrere Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen und dadurch eine ständige und zeitnahe Kommunikation für die Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind uns unverzüglich mitzuteilen.

4.6. Sämtliche für die Durchführung Ihres Auftrags anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sowie weitere Gebühren und Auslagen (KSK, VG Wort, Bildrechte etc.) haben Sie zu tragen. team karin burger verpflichtet sich, die entsprechenden Anmeldungen und Abführungen gegenüber der und an die Verwertungsgesellschaften zu erbringen und wird die entstehenden Kosten an Sie weiterberechnen.

4.7. Der Geschäftspartner schließt für die Veranstaltung die notwendigen Versicherungen ab und erteilt uns auf Verlangen eine diesbezügliche Bestätigung.

4.8. Der Geschäftspartner hat das Konzept bzw. die Planung der Veranstaltung unverzüglich nach Übermittlung durch uns zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen/Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen und zu rügen. Nicht offenkundige Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen.

§ 5 INTERNETVERBINDUNG BEI ONLINE-VERANSTALTUNGEN

5.1. lm Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internets übernimmt team karin burger keine Gewährleistung für eine 100%ig stabile Internetverbindung, die Verbindungsstabilität bei externen Anbietern, von eigensetzten Plattformen, Apps und Tools (z.B. HopIn, expo-IP, Zoom, Vimeo, wonder.me, Mentimeter, MS TEAMS etc.) und für eine daraus resultierende Stream-Verfügbarkeit. team karin burger weist darauf hin, dass externe Faktoren die Internetverfügbarkeit erheblich beeinflussen können (dazu zählen u.a. eine hohe Auslastung – auch im Unternehmensnetzwerk, Bauarbeiten durch Dritte oder extreme Witterung). Für eine optimale Durchführung des Auftrags wird dem Geschäftspartner daher eine Internetgeschwindigkeit von mindestens 25 Mbit Upload (besser: 40 Mbit) empfohlen.

5.2. team karin burger weist darauf hin, dass bei hybriden Veranstaltungen grundsätzlich eine Ausfallsicherung über das LTE-Mobilfunknetz empfohlen wird; eine zusätzliche Sicherheit kann durch eine weitere DSL-Leitung (idealerweise durch einen anderen Netzanbieter) oder einen Uplink über Satelliten erreicht werden. Bestenfalls erfolgt die Nutzung eines eigenständigen DSL-Anschlusses durch den Geschäftspartner, über den ein Internetzugriff durch weitere Teilnehmer nicht möglich ist.

5.3. team karin burger rät von einer vorgeschalteten Firewall, Loadbalancing oder einem Proxyserver ab. Der Anschluss an die Streamingtechnik sollte grundsätzlich per Kabel und nicht per WLAN erfolgen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Qualität des Internetanschlusses von Referenten bzw. Gesprächsteilnehmern bei deren Zuschaltung sowie für die von Referenten verwendete Hardware.

§ 6 ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

6.1. Angaben zu unseren Produkten, Leistungen, Lieferfristen und Preisen im Internet, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen öffentlichen Kommunikationsmitteln sind freibleibend und dienen nur der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Geschäftspartner. Etwas anderes gilt nur, sofern ausdrücklich ein verbindliches Angebot erfolgt.

6.2. Unsere Angebote sind, soweit dort nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Angebots beim Geschäftspartner, längstens aber innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsdatum anzunehmen. Annahmen, die nach Ablauf der Annahmefrist bei uns eingehen, können von uns als neue Beauftragung angenommen werden.

6.3. Der Geschäftspartner ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei uns, längstens aber 20 Tage ab Absendung seiner Bestellung an uns, an seine Bestellung gebunden.

6.4. Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung des Geschäftspartners liegende Vertragsangebot innerhalb der vorbenannten Annahmefristen anzunehmen. Weist der Geschäftspartner eine nach Ablauf der genannten Frist erfolgte Bestätigung oder Ausführung der Leistung nicht unverzüglich zurück, so ist der Vertrag gleichwohl zustande gekommen.

§ 7 PREISE

7.1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die von uns angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreis).

7.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Geschäftspartner zur Vorkasse verpflichtet.

7.3. Wird eine Ratenzahlung oder zeitabhängige Vergütung vereinbart, so fällt – soweit nicht anders vereinbart – die erste Rate/zeitanteilige Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss an, weitere Raten oder zeitabhängige Vergütungen sind dann jeweils zum ersten Werktag des nächsten Zeitabschnittes im Voraus fällig (bei einer monatlichen Vergütung zum Beispiel jeweils zum ersten Werktag eines Monats).

7.4. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Geschäftspartner Reise- und Übernachtungskosten der Personen, deren Anwesenheit vor Ort für die Planung, Vorbereitung, Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, im (orts-)üblichen Umfang.

§ 8 ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

8.1. Wir akzeptieren die im Angebot / Auftragsbestätigung genannten Zahlungsmethoden. Soweit dort keine Angabe erfolgt, akzeptieren wir Überweisungen auf unser Geschäftskonto.

8.2. Vereinbarte A-conto- und Vorauszahlungen sind zu beachten, ansonsten erfolgt die Leistung auf Rechnung.

8.3. Soweit sich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsziele ergeben, hat die Zahlung bei Leistung auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gewähren wir keine Skonti oder sonstige Nachlässe.

8.4 .Gerät der Geschäftspartner nach einer Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate mindestens 7 Tage in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

8.5. Wir sind berechtigt, die Bonität von Geschäftspartnern mit allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen, nähere Angaben entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Werden uns bei Leistung gegen Rechnung zwischen Vertragsschluss und Leistungserfüllung Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Leistung von einer Vorkasse oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Geschäftspartner diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

8.6. Zahlungen werden nach unserer Wahl zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Geschäftspartners zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 9 VERZUG, LEISTUNGSZEIT

9.1. Fristen zur Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor sämtliche fälligen Mitwirkungspflichten des Geschäftspartners umfassend erbracht wurden und im Falle einer vereinbarten Vorkasse auch nicht, bevor die fällige Vergütung vollständig durch den Geschäftspartner beglichen wurde.

9.2. Ist der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

9.3. Verzögert sich die Leistung oder ist eine Leistungsverzögerung zu befürchten, werden wir den Geschäftspartner hierüber unverzüglich und unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer der Verzögerung unterrichten. Wir stimmen uns mit dem Geschäftspartner in diesem Fall entsprechend ab und beide Parteien wirken auf die Ermöglichung der Veranstaltung an einem anderen Termin hin.

9.4. Ist die Mitwirkung des Geschäftspartners zur Leistungserbringung der team karin burger erforderlich, gilt die vorgenannte Unterrichtungspflicht entsprechend auch für den Geschäftspartner.

9.5. Kommt der Geschäftspartner mit der Annahme unserer Leistungen in Verzug, bleibt er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Wir müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die Stornoregelung aus Ziff. 11 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

§ 10 BEGINN UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

10.1. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend geregelt, mit Abschluss des Vertrages.

10.2. Wurde eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so ist während dieser Laufzeit eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Stornoregelung aus Ziff. 11 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

10.3. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen und ohne ausdrückliche Vereinbarung die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Stornoregelung aus Ziff. 11 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

10.4. Wir sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Geschäftspartner bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber uns in Verzug ist. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch uns sind wir berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall müssen wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen ersparen oder zu erwerben unterlassen.

§ 11 STORNOMODALITÄTEN

11.1. Der erteilte Auftrag ist für den Geschäftspartner grundsätzlich verbindlich. Der Geschäftspartner hat aber die Möglichkeit, den Auftrag – soweit sich dieser auf Leistungen für eine Veranstaltung des Geschäftspartners bezieht – unter den nachfolgenden Bedingungen und Konditionen zu stornieren:

11.2. Ohne einen Schadensnachweis sind wir berechtigt, von Ihnen eine Stornierungsgebühr in der folgenden Höhe zu verlangen:

11.2.1. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: i. H. v. 50% der vereinbarten Vergütung.

11.2.2. Weniger als 8 Wochen vor der Veranstaltung: i. H. v. 75% der vereinbarten Vergütung.

11.2.3. Weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung: i. H. v. 100% der vereinbarten Vergütung.

11.3. Die Stornierungsgebühr ist jeweils zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

11.4. Dem Geschäftspartner steht in jedem Fall der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.5. team karin burger bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 12 HAFTUNG

12.1. Die Ansprüche des Geschäftspartners auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Für unsere Ansprüche gegenüber dem Geschäftspartnern gelten die gesetzlichen Regelungen.

12.2. Wir haften unbeschränkt:

12.2.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2.2. Bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit oder zugesicherten Eigenschaft, im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.3. In allen anderen Fällen gilt:

12.3.1. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

12.3.2. Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und gefahrentsprechend regelmäßiger Datensicherung durch den Geschäftspartner für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die regelmäßige Datensicherung Bestandteil der von uns zu erbringenden Leistungen ist.

12.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 REFERENZKLAUSEL

13.1. Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass team karin burger den Auftrag als Referenz (einschließlich des Namens und des Logos des Geschäftspartners) benennen kann, wenn und soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende widerrufen werden.

§ 14 EIGENTUMSVORBEHALT, GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

14.1. team karin burger behält sich das ausschließliche Recht an allen Entwürfen, Konzepten und sonstigen Leistungen bis zur vertragsgemäßen Zahlung der Vergütung vor.

14.2. Geistige Eigentumsrechte, insbesondere gewerbliche Schutz- und Urheberrechte, Know-How und Nutzungsrechte der Referenten/Künstler an ihren Konzepten, jeglichen Inhalten und sonstigen Leistungen sowie an diesbezüglichen Aufzeichnungen und Mitschnitten im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung verbleiben ausschließlich beim Referenten/Künstler, sofern und soweit nicht ausdrücklich, schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart ist. An diesen vorgenannten Rechten erwerben Sie keinerlei Ansprüche und/oder Anwartschaften.

14.3. Soweit nicht ausdrücklich, schriftlich oder in Textform anders vereinbart, räumt team karin burger dem Geschäftspartner im Übrigen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von ihr erbrachten Leistungen ein. Das Nutzungsrecht besteht in zeitlicher, gegenständlicher und räumlicher Hinsicht nur soweit, als dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Eine eigenständige Bearbeitung der Werke durch den Geschäftspartner ist untersagt.

14.4. Wiederholungen oder Weiterverwendungen unserer Leistungen durch den Geschäftspartner oder seiner verbundenen Unternehmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.

14.5. Unabhängig von dem Umfang des Nutzungsrechts, das dem Geschäftspartner eingeräumt wird, bleibt team karin burger in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe, Konzepte, Planungen etc. für Werbezwecke zu verwenden.

§ 15 DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT

15.1. Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

15.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Vertraulichkeit und zur ausschließlich vertragsgemäßen Verwendung hinsichtlich aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten Informationen, Daten und erworbenen Kenntnisse über Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist, oder die der betroffenen Vertragspartei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit die offenlegende Partei zur Offenlegung gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, sofern eine solche Pflicht vor Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich oder in Textform mitgeteilt wird, wenn und soweit eine solche Mitteilung zulässig ist. Diese Regelung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des einzelnen Auftrags fort.

§ 16 SONSTIGES

16.1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Geschäftspartner gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2. Ist der Geschäftspartner Kaufmann, wird für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

16.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Geschäftspartners aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

16.4. Ein Recht des Geschäftspartners zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.

16.5. Der Geschäftspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.

16.6. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Geschäftskunden zum Download.